Betreuungskosten
Kosten der Betreuung/ finanzielle Förderung durch das Jugendamt
Kindertagespflege kann durch das Landratsamt/Fachbereich Jugend und Familie finanziell gefördert werden – unabhängig vom Einkommen.
Informationen zum Kostenbeitrag und zur Antragstellung geben
Ihnen der Fachbereich Jugend und Familie/Wirtschaftliche Jugendhilfe oder
die Fachdienste Kindertagespflege.
Ich erhebe keinen Aufschlag auf die Förderung vom Jugendamt.
Über einen Beitrag zu den Verpflegungskosten ( Essen, Windeln ….)
wird sich über den Betreuungsvertrag geeinigt.
Kosten im Rahmen der Kinderbetreuung können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.